· Nachricht · Strafrecht
Formfehler bei T-Rezepten begründen Strafbarkeitsrisiken für Apotheker
| In einer Pressemitteilung vom 14. Mai 2013 hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einem letzten Satz darauf hingewiesen, dass sich Apotheker nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) strafbar machen können, wenn sie ein vom Arzt fehlerhaft oder unvollständig ausgefülltes T-Rezept beliefern. Wie kann der Apotheker ein solches Strafbarkeitsrisiko vermeiden? Der „CT-Retax-Kompass“ Nr. 10/2013 gibt die Antwort. |
(Pressemitteilung des „CT-Retax-Kompass“ unter www.ct-retax-kompass.de vom 13. November 2013)
Quelle: ID 42409021