· Nachricht · T-Rezepte
Eine Retaxatation wegen Formfehlers kann rechtsmissbräuchlich sein!
| Retaxationen wegen Formfehlern auf Kassenrezepten sind aus Sicht der Apotheker immer ärgerlich, wenn es um Fehler geht, die den Verantwortungsbereich des Arztes betreffen. Bisher hat die Rechtsprechung hier jedoch leider den Krankenkassen den Rücken gestärkt. Mit dem Argument, dass durch den formellen Fehler keine ordnungsgemäße Verschreibung vorliegt, wurden Retaxationen häufig von den Gerichten bestätigt. Im Fall eines T-Rezepts hat das Sozialgericht (SG) Braunschweig eine gegenteilige Entscheidung getroffen (Urteil vom 19.06.2015, Az. S 6 KR 428/12). |
Der „Retax-Kompass“ Nr. 1/2017 nennt alle Details der Entscheidung und die Folgen für die Apothekenpraxis - kostenlos unter www.retax-kompass.de.
(Pressemitteilung „Retax-Kompass“ vom 17.02.2017)