· Nachricht · Unfallversicherung
Kein Wegeunfall beim Testen der Straße auf Glätte
| Ein Arbeitnehmer erleidet keinen in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Wegeunfall, wenn er auf dem Weg zu seinem Pkw stürzt, nachdem er zuvor die Fahrbahn auf Glätte untersucht hat. Das hat das Budessozialgericht (BSG) entschieden und damit die Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz bestätigt ( BSG, Urteil vom 23.01.2018, Az. B 2 U 3/16 R, Abruf-Nr. 199204 ). |
Im Urteilsfall hatte ein Mann den unmittelbaren Weg zwar angetreten, als er seine Haustür durchschritt. Diesen Weg hat er aber dann unterbrochen, weil er, nachdem er seine Arbeitstasche in seinen Pkw gelegt hatte, zu Fuß auf die Straße ging, um den Straßenzustand zu prüfen. Diese Vorbereitungshandlung stand nicht mehr in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit des Zurücklegens des Weges. Laut BSG war die Straßenglätte für den Mann ‒ auch aufgrund der Wetterberichte ‒ nicht unvorhersehbar.