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  • · Nachricht · Verbraucherrechte

    Botendienst: Geben Sie dem Kunden die nötigen rechtlichen Informationen mit!

    | Bei Botenlieferungen wegen Nichtvorrätigkeit der gewünschten Arzneimittel und in allen sonstigen Fällen einer zeitlich verzögerten Lieferung müssen Apotheker ihren Kunden seit dem 13. Juni 2014 bestimmte Informationen vor dem Vertragsschluss zur Verfügung stellen, sofern sie sich nicht aus den Umständen ergeben. Dabei ist keine besondere Form vorgeschrieben. Die Information muss lediglich in klarer und verständlicher Weise erfolgen. Für die Praxis wird vorgeschlagen, kopierte Handzettel vorzuhalten, die den Kunden zusammen mit dem Kassenbon beim Vertragsschluss übergeben werden. |

     

    (Pressemitteilung von WBA vom 8. September 2014)

    Quelle: ID 42875236