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  • · Nachricht · Verbraucherschutz

    Branchenbuch-Abzocke nun auch per „Cold Call“

    | Anbieter wertloser Branchenbuchverzeichnisse finden nun auch im Wege sogenannter „Cold Calls“, also unangekündigter Telefonanrufe, ihre „Opfer“. Das Amtsgericht (AG) Bonn hat diese Vorgehensweise für rechtswidrig erklärt und die Zahlungsverpflichtung eines Betroffenen für den Eintrag in ein Internet-Branchenverzeichnis verneint (Urteil vom 23.6.2015, Az. 109 C 348/14). |

     

    Die neueste Masche der sogenannten „Branchenbuch-Abzocker“ besteht in zwei aufeinander folgenden Anrufen, wovon zumindest der erste unangekündigt und ohne Einwilligung des Angerufenen erfolgt. Die Gespräche werden aufgezeichnet. Der Angerufene wird z. B. angewiesen, auf bestimmte Fragen explizit nur mit „ja“ zu antworten. Wenige Tage nach dem Telefonat erhält er dann eine Rechnung für den kostenpflichtigen Eintrag in das vom Anrufer reichlich „versteckt“ im Internet betriebene, für den Eingetragenen völlig wertlose Branchenverzeichnis. Bei Zahlungsverweigerung wird der Überrumpelte auf den Telefonmitschnitt verwiesen.

     

    Laut Urteil des AG Bonn ist die beschriebene Kontaktaufnahme eine „unzumutbare Belästigung“ im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und damit rechtswidrig.

    Quelle: ID 43952852