24.05.2013 · Fachbeitrag · Versicherungen
Beginn des versicherten Weges mit Durchschreiten der Haustür
| Der versicherte Weg zur Arbeit beginnt mit dem Durchschreiten der Haustür. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg entschieden und sich damit der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts angeschlossen. Im Urteilsfall war ein Mann beim Verlassen seines Hauses mit seinem Fuß zwischen Türschwelle und Hausausgangstür hängengeblieben und war dabei nach außen gestürzt. Für das LSG ist das ein versicherter Wegeunfall (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.9.2012, Az. L 2 U 3/12, Abruf-Nr. 130423 ). |
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