06.10.2016 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
BGH: Das Einlösen der Rabatt-Coupons von Mitbewerbern ist zulässig
| Es ist grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig, wenn ein Unternehmen damit wirbt, die von Konkurrenten ausgegebenen Rabatt-Coupons auch selbst einzulösen (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 23.06.2016, Az. I ZR 137/15, noch nicht veröffentlicht). |
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