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  • 12.07.2016 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

    BGH: Werbung mit durchgestrichenem Preis ist auch ohne Erläuterung zulässig

    | Die Werbung mit einem durchgestrichenen Preis ist grundsätzlich auch ohne erläuternden Zusatz zulässig (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 5.11.2015, Az. I ZR 182/14, Abruf-Nr. 184945 ). Damit hat der BGH abseits des Apothekenrechts eine wichtige und viel beachtete Entscheidung zur Preiswerbung getroffen. Gerade im Bereich OTC-Werbung bietet dies eine interessante Gestaltungsmöglichkeit für Apotheken. |