14.06.2016 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Werbung mit „Einheitlichem Abgabepreis zulasten gesetzlicher/privater Krankenkassen“ ist unzulässig
| In Berlin geht man resolut gegen Preisvergleiche von Apotheken vor. Eine Werbung mit dem „Einheitlichen Abgabepreis zulasten gesetzlicher und privater Krankenkassen“ ist unzulässig (Landgericht [LG] Berlin, Urteil vom 24.11.2015, Az. 15 O 58/15, nicht rechtskräftig, Abruf-Nr. 185918 ). |
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