Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 02.06.2017 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

    Die Bezeichnung „Tattoo-Apotheke“ für eine Online-Apotheke ist nicht irreführend

    | Die Bezeichnung „Tattoo-Apotheke“ für eine Online-Apotheke ist selbst dann nicht irreführend, wenn diese gar keine Leistungen eines Tätowierers anbietet (Oberlandesgericht [OLG] Köln, Urteil vom 22.02.2017, Az. 6 U 101/16, Urteil unter www.dejure.org www.dejure.org ). |