02.06.2017 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Die Bezeichnung „Tattoo-Apotheke“ für eine Online-Apotheke ist nicht irreführend
| Die Bezeichnung „Tattoo-Apotheke“ für eine Online-Apotheke ist selbst dann nicht irreführend, wenn diese gar keine Leistungen eines Tätowierers anbietet (Oberlandesgericht [OLG] Köln, Urteil vom 22.02.2017, Az. 6 U 101/16, Urteil unter www.dejure.org www.dejure.org ). |
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