· Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Keine Bedenken gegen Vertrieb von rezeptfreien apothekenpflichtigen Medikamenten über Amazon
von RA Tim Hesse, Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de
| Der Verkauf von rezeptfreien apothekenpflichtigen Medikamenten über die Handelsplattform „ amazon.de “ stellt für einen Apotheker keine unlautere geschäftliche Handlung dar (Landgericht [LG] Magdeburg, Urteil vom 18.01.2019, Az. 36 O 48/18, Urteil unter www.dejure.org ). |
Sachverhalt
Ein Apotheker bietet als Marktplatz-Verkäufer rezeptfreie apothekenpflichtige Medikamente über die Handelsplattform amazon.de an. Er tritt dabei unter dem Namen seiner Apotheke auf. Verkauf und Versand der Medikamente erfolgen nicht über Amazon, sondern über die Apotheke. Entscheidet sich ein Kunde für den Erwerb eines eingestellten Medikaments, wird es in den Amazon-Warenkorb gelegt und bezahlt. Der Apotheker wird benachrichtigt, gibt die Bestellung frei, verpackt und versendet das Medikament. Ein anderer Apotheker verlangte von ihm, den Vertrieb der Medikamente über Amazon zu unterlassen. Seine gegen den Konkurrenten gerichtete Klage hatte jedoch keinen Erfolg.
Entscheidungsgründe
Das Gericht konnte keinen der geltend gemachten Verstöße gegen die Apothekenbetriebsordnung, das Arzneimittelgesetz, die einschlägige Betriebsordnung der Apothekerkammer, das Heilmittelwerbegesetz oder die Datenschutzgrundverordnung bestätigen. Wie das LG Magdeburg herausstellte, ist der Internetversandhandel mit rezeptfreien Medikamenten zulässig. Vor diesem Hintergrund darf ein Apotheker auch den Vertriebsweg über eine Handelsplattform wie Amazon wählen. Die Plattform Amazon tritt in dem umstrittenen Modell lediglich als eine Art Vermittlerin für das vom Kunden gewünschte Medikament und den Zugang zum Angebot des beklagten Apothekers auf. Den Kaufvertragsabschluss, die eigentliche pharmazeutische Tätigkeit und den Versand nehme dagegen allein der Apotheker vor, der eine behördliche Erlaubnis zum Versand von Medikamenten besitze.
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