· Nachricht · Wettbewerbsrecht
Verbot der Ausgabe von Arzneimitteln durch einen Automaten rechtmäßig
| Das vom Regierungspräsidium Karlsruhe gegenüber einer niederländischen Versandapotheke ausgesprochene Verbot, in den Räumen einer ehemaligen Apotheke in Hüffenhardt apothekenpflichtige Arzneimittel mittels eines Automaten in den Verkehr zu bringen, ist rechtmäßig (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 21.10.2021, Az. 9 S 527/20. Die Berufung der niederländischen Versandapotheke gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 04.04.2019 (Az. 3 K 5393/17) wurde damit zurückgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. |
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Quelle: ID 47845033