19.09.2013 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Werbung für OTC-Produkte mit Hinweis auf Einsparung gegenüber dem AVP ist irreführend
| Das Landgericht (LG) Berlin sieht – wie nahezu alle bisherigen Gerichte – die Bewerbung eines Preisvorteils gegenüber dem Apothekenverkaufspreis (AVP) als irreführend an (LG Berlin, Urteil vom 31.5.2013, Az. 103 O 155/12, Abruf-Nr. 132501 ). Es reiht sich damit in eine lange Liste von Gerichtsentscheidungen ein, denn Apothekerkammern, Wettbewerbsvereine und zumeist Versandapotheken streiten seit Jahren um die Zulässigkeit einer Preiswerbung mit einem Einsparpotenzial gegenüber dem AVP. |
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