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  • 19.09.2013 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

    Werbung für OTC-Produkte mit Hinweis auf Einsparung gegenüber dem AVP ist irreführend

    | Das Landgericht (LG) Berlin sieht – wie nahezu alle bisherigen Gerichte – die Bewerbung eines Preisvorteils gegenüber dem Apothekenverkaufspreis (AVP) als irreführend an (LG Berlin, Urteil vom 31.5.2013, Az. 103 O 155/12, Abruf-Nr. 132501 ). Es reiht sich damit in eine lange Liste von Gerichts­entscheidungen ein, denn Apothekerkammern, Wettbewerbsvereine und zumeist Versandapotheken streiten seit Jahren um die Zulässigkeit einer Preiswerbung mit einem Einsparpotenzial gegenüber dem AVP. |