22.03.2021 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Werbung mit gekauften „Likes“ im Internet ist unzulässig
| Das Sammeln von „Likes“ für die eigene Apotheke auf den bekannten Social-Media-Plattformen ist nach Ansicht des Landgerichts (LG) Bonn jedenfalls dann unzulässig, wenn diese „Likes“ gekauft sind (LG Bonn, Urteil vom 04.12.2020, Az. 14 O 82/19, Urteil unter dejure.org ). |
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