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  • · Fachbeitrag · Apothekervergütung

    Retaxfalle Zuzahlung in der Schwangerschaft: Gefahr erkannt, Gefahr gebannt

    von RAin und Apothekerin Isabel Kuhlen, Vellmar, www.kanzlei-kuhlen.de

    | Wenn in der Apotheke eine schwangere Frau über Arzneimittel beraten werden möchte, ist schon aus pharmazeutischen Gründen größte Sorgfalt erforderlich, um alle Risiken für die werdende Mutter und das ungeborene Kind angemessen zu berücksichtigen. Sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt, ist es für den Apotheker zumindest in pharmazeutischer Hinsicht zumeist einfacher. Jedoch kommen dann wichtige Aspekte der Verordnungsfähigkeit und zur Zuzahlung hinzu, die ebenfalls sorgfältig zu bewerten sind, um ein Retaxrisiko möglichst auszuschließen. |

    Keine grundsätzliche Zuzahlungsbefreiung bei Schwangerschaft

    Nicht selten hört man die irrige Annahme, dass bei Frauen während der Schwangerschaft eine gesetzliche Befreiung von der Zuzahlung greift. Der Gesetzgeber hat diese Befreiung aber nur für Leistungen vorgesehen, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen. In § 24e Sozialgesetzbuch (SGB) V heißt es:

     

    •  § 24e SGB V

    Die Versicherte hat während der Schwangerschaft und im Zusammenhang mit der Entbindung Anspruch auf Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln. Die für die Leistungen nach den §§ 31 bis 33 geltenden Vorschriften gelten entsprechend; bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung finden § 31 Abs. 3, § 32 Abs. 2, § 33 Abs. 8 und § 127 Abs. 4 keine Anwendung.