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  • 13.08.2018 · Fachbeitrag · Arzneimittelrecht

    Keine Retaxierung nach Fertigspritzenverkauf

    | Die Abgabe bestimmter, noch keiner Zulassungsentscheidung unterworfener Spritzen-Installationssets stellt keinen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) oder andere Vorschriften des Apothekenbetriebsrechts dar (Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.02.2018, Az. L 1 KR 365/16, Urteil unter www.dejure.org ). Damit setzte sich eine Apothekerin erfolgreich gegen Retaxierungen einer Krankenversicherung zur Wehr. |