· Fachbeitrag · Arzneimittelversorgung
Update Entlassmanagement: die aktuellen Regelungen im Überblick
von Apothekerin Anja Hapka, Essen
| Seit der Einführung des Entlassmanagements im Oktober 2017 blieben viele Fragen zu dessen Umsetzung im Apothekenalltag offen. Daher haben der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) und die Ersatzkassen Ergänzungen zum Liefervertrag vereinbart, die zum 01.05.2018 in Kraft traten. Außerdem haben der GKV-Spitzenverband und der DAV ergänzende Bestimmungen zum Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V ausgehandelt, die rückwirkend ebenfalls zum 01.05.2018 in Kraft traten. AH fasst die neuen und die alten Regelungen für Sie zusammen. |
Formalitäten auf dem Rezept (Muster 16)
Es dürfen nur Vordrucke mit der Kennzeichnung „Entlassmanagement“ verwendet werden. Der entsprechende Balken läuft von links unten nach rechts oben über die Patientendaten. BtM- und T-Rezepte weisen diese Kennzeichnung nicht auf.
Aufkleber
Ab dem 30.06.2019 dürfen keine Aufkleber wie z. B. Patientenetiketten mehr im Entlassmanagement verwendet werden.
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