· Nachricht · Heil- und Hilfsmittelabrechnung
Wann greift bei Hilfsmitteln welche Vorschrift: § 300 oder § 302 SGB V?
| Ursprünglich war § 300 Sozialgesetzbuch (SGB) V zur Abrechnung von Arzneimitteln per Pharmazentralnummer (PZN) und § 302 SGB V zur Abrechnung von Hilfsmitteln per Hilfsmittelpositionsnummer gedacht. Doch von dieser Regel gibt es Ausnahmen. |
Der „Retax-Kompass“ Nr. 8/2017 erläutert, worauf zu achten ist, wann nach § 300 und wann nach § 302 SGB V abgerechnet wird ‒ kostenlos unter www.retax-kompass.de.
(Pressemitteilung „Retax-Kompass“ vom 11.10.2017)
Quelle: ID 44936097