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  • · Nachricht · Impfstoffe

    Pneumovax® NP aus Japan

    | Für den Impfstoff Pneumovax 23 bestand (und besteht immer noch) ein Lieferengpass. Daher sind seit dem 03.04.2020 aus Japan eingeführte Impfstoffdosen in Fläschchen mit japanischer Beschriftung im Handel, die mit dem in Deutschland zugelassenen Pneumovax 23 identisch sind. Eine derartige Einfuhr ist rechtlich gemäß einer Ausnahmeermächtigung nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) gestattet. Die beiden eingeführten Chargen lauten R033352 (verwendbar bis 11.6.2020) und R033353 (verwendbar bis 13.6.2020). |

     

    Der Ware liegt keine deutschsprachige Packungsbeilage bei, auch war eine Serialisierung der Ware logistisch nicht umsetzbar. Das Paul-Ehrlich-Institut bietet auf seiner Webseite die deutsche Packungsbeilage und die Fachinformation zum Download an, außerdem sind dort auch Bilder der japanischen Fläschchen zum Sicherheitsabgleich vorhanden.

     

    Bis zum 30.04.2020 erfolgt die Abrechnung über das Sonderkennzeichen 09999005, ab dem 01.05.2020 über die Pharmazentralnummer 16653218. Im Sprechstundenbedarf gilt die Abrechnungsformel Einkaufspreis (EK) zzgl. 3 Prozent Aufschlag zzgl. 19 Prozent Umsatzsteuer. Für Einzelverordnungen berechnet man hingegen EK zzgl. 3 Prozent Aufschlag zzgl. 8,35 Euro Pauschale zzgl. 0,21 Euro zur Sicherstellung des Notdiensts zzgl. 19 Prozent Umsatzsteuer.

    Quelle: ID 46534580