· Fachbeitrag · Leserforum
Retaxationen vermeiden: Fragestellungen aus dem Apothekenalltag ‒ Teil 14
von Apothekerin Anja Hapka, Essen
| Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen u. a. dabei, mögliche Retaxfallen bei den Zuzahlungsregelungen bei Stückelung aufgrund von Nichtlieferfähigkeit erfolgreich zu umgehen. |
Nichtlieferfähigkeit: Zuzahlungsregelungen bei Stückelung
Frage: Wenn wir richtig informiert sind, wurden zum 01.02.2024 die Zuzahlungsregelungen bei Stückelung aufgrund von Nichtlieferfähigkeit angepasst. Seitdem erheben wir immer nur einmal die Zuzahlung für die verordnete, gerade nicht lieferfähige Packung, auch wenn wir mehrere kleinere Packungen abgeben. Nun haben wir uns gefragt, ob diese Regelung auch gilt, wenn die Packungen eine unterschiedliche Stärke aufweisen?
Antwort: Sie sind bestens informiert und setzen die neuen Regelungen, die übrigens in § 61 S. 5 Sozialgesetzbuch (SGB) V zu finden sind, korrekt um. In der Tat finden diese gemäß einer Übereinkunft des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) mit dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) auch bei unterschiedlichen Wirkstärken desselben Arzneimittels Anwendung, selbst wenn dies durch den Wortlaut von § 61 SGB V nicht gedeckt ist.
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