· Fachbeitrag · Leserforum
Retaxationen vermeiden: Fragestellungen aus dem Apothekenalltag ‒ Teil 17
von Apothekerin Anja Hapka, Essen
| Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen u. a. dabei, mögliche Retaxfallen beim Austausch von Stoffen, die in einer bestimmten Darreichungsform auf der Substitutionsausschlussliste stehen, gegen einen Rabattpartner erfolgreich zu umgehen. |
Austausch von Stoffen bei bestimmter Darreichungsform
FRAGE: Bisher dachte ich, dass verschriebene Stoffe, die in einer bestimmten Darreichungsform auf der Substitutionsausschlussliste stehen, auf keinen Fall gegen einen Rabattpartner ausgetauscht werden dürfen. Nun hat mir eine Kollegin gesagt, dass dies für Buprenorphin, Hydromorpon, Methylphenidat und Oxycodon nur unter bestimmten Voraussetzungen gilt. Ist das richtig?
ANTWORT: Ja, das ist richtig. Transdermale Pflaster, die den Stoff Buprenorphin enthalten, dürfen nur dann nicht gegen ein rabattbegünstigtes Fertigarzneimittel ausgetauscht werden, wenn die Applikationshöchstdauer des verordneten und des abzugebenden Pflasters unterschiedlich ist. Im Handel gibt es sowohl Varianten, die spätestens nach drei Tagen ausgetauscht werden müssen, als auch solche, bei denen dies erst nach spätestens vier Tagen der Fall ist.
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