· Fachbeitrag · Leserforum
Retaxationen vermeiden: Fragestellungen aus dem Apothekenalltag ‒ Teil 18
von Apothekerin Anja Hapka, Essen
| Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen dabei, mögliche Retaxfallen bei der Berechnung des Einsparziels erfolgreich zu umgehen. |
Berechnung des Einsparziels
Frage: Wie genau berechne ich, ob meine Apotheke das sogenannte Einsparziel (früher „Importquote“ genannt) bei einem bestimmten Kostenträger erreicht hat?
Antwort: Um nachzurechnen, ob Sie das gesetzlich vorgegebene Einsparziel von 2 Prozent bei einem konkreten Kostenträger erreicht haben, benötigen Sie zunächst den theoretischen Quartalsumsatz, den Sie mit diesem Kostenträger im sogenannten importrelevanten Markt im betreffenden Quartal erzielt haben. Unter „importrelevantem Markt“ sind alle auf Rezept abgerechneten Fertigarzneimittel zu verstehen, für die keine Abgabe eines rabattierten Fertigarzneimittels möglich war (ausgenommen sind biotechnologisch hergestellte Arzneimittel, antineoplastische Arzneimittel zur parenteralen Anwendung und Sprechstundenbedarf). Für die Rechnung werden alle Abgaben so bewertet, als ob Sie das deutsche Bezugsarzneimittel („Original“) abgegeben hätten. Dann wird der tatsächlich getätigte Umsatz dazu ins Verhältnis gesetzt.
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