· Fachbeitrag · Ordnungsgemäße vertragsärztliche Verordnung
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung: Pflichtangabe der Dosierung
von Apothekerin Anja Hapka, Essen
| Am 01.11.2020 tritt die Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) vom 25.10.2019 in Kraft, die die Ärzte dazu verpflichtet, bei Verschreibung von Humanarzneimitteln stets eine Dosierung auf dem Rezept anzugeben. AH erläutert, was diese Vorschrift für den Apothekenalltag bedeutet. |
Änderungen in § 2 Abs. 1 AMVV
Bislang war die Angabe einer Dosierung nur bei der Verordnung von Betäubungsmitteln und Rezepturarzneimitteln vorgeschrieben. Zum 01.11.2020 ändert sich § 2 Abs. 1 AMVV dahin gehend jedoch in vier wichtigen Punkten:
- Satz 4a: „Die Verschreibung muss enthalten: die Dosierung bei einem Arzneimittel, das in der Apotheke hergestellt werden soll, die Zusammensetzung nach Art und Menge oder die Bezeichnung des Fertigarzneimittels, von dem eine Teilmenge abgegeben werden soll, sowie eine Gebrauchsanweisung; einer Gebrauchsanweisung bedarf es nicht, wenn das Arzneimittel unmittelbar an die verschreibende Person abgegeben wird.“
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig