· Nachricht · Retaxation wegen Formmängeln, Teil 12
Falsche Packungsgrößenkennzeichnung
| Seit 01.06.2016 ist die Neufassung des Rahmenvertrags nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB) V vereinbart. Dieser definiert in § 3 Fälle, in denen Retaxationen der Krankenkassen nicht zulässig sind. Die Regelungen gelten rückwirkend seit dem 23.07.2015. Geeinigt haben sich die Parteien darauf, dass eine Retaxation nicht mehr zulässig ist, wenn das Rezept formale Fehler enthält, die weder die Arzneimittelsicherheit noch die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen. Das gilt auch für eine falsche Packungsgrößenkennzeichnung. |
Kommt es zu Meldefehlern eines pharmazeutischen Unternehmers in Bezug auf die Packungsgrößenkennzeichen, darf dies seitens der Krankenkasse nicht zu Retaxationen einer Apotheke führen.
Quelle: ID 45074234