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  • · Nachricht · Retaxation wegen Formmängeln, Teil 3

    Unleserliche Arztunterschrift ist ein unbedeutender Formfehler

    | Seit 01.06.2016 ist die Neufassung des Rahmenvertrags nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB) V vereinbart. Dieser definiert in § 3 Fälle, in denen Retaxationen der Krankenkassen nicht zulässig sind. Die Regelungen gelten rückwirkend seit dem 23.07.2015. Geeinigt haben sich die Parteien darauf, dass eine Retaxation nicht mehr zulässig ist, wenn das Rezept formale Fehler enthält, die weder die Arzneimittelsicherheit noch die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen. Dazu gehört eine unleserliche Arztunterschrift. |

     

    Die Tatsache, dass eine Arztunterschrift unleserlich ist, darf nicht mehr zulasten der Apotheke beanstandet werden, solange erkennbar ist, dass es keine Paraphe oder ein anderes Kürzel ist.

    Quelle: ID 45024573