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  • · Nachricht · Sie fragen ‒ AH antwortet

    So vermeiden Sie Retaxationen: AH gibt Antworten auf Fragestellungen aus dem Apothekenalltag

    | Sie haben Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung? Dann schreiben Sie uns ‒ allen Abonnenten von AH steht unser kostenloser Leserservice zur Verfügung! |

     

    Sie haben eine Frage wie die folgende zum Austausch bei Nichtlieferfähigkeit?

     

    • Leserfrage

    Frage: Statt des verordneten und momentan nicht lieferbaren Reimports von Movicol® junior haben wir das Originalprodukt von Norgine abgegeben. Wir haben an das Sonderkennzeichen 02567024, die Codierungsziffer 3 und auch eine handschriftliche Begründung gedacht und leider dennoch eine Retaxe erhalten. Wo liegt der Fehler?

     

    Antwort: Sie haben bei der Abgabe gegen § 18 Abs. 3 Rahmenvertrag „Sonderfälle aufgrund besonderer Abgabekonstellationen“ verstoßen. Ein Austausch von Medizinprodukt und Arzneimittel gegeneinander ist nicht zulässig. Bei dem verordneten Reimport/Parallelimport von Movicol® junior handelt es sich um ein apothekenpflichtiges Arzneimittel, bei dem von Ihnen abgegebenen Movicol® junior von Norgine jedoch um ein Medizinprodukt. Um eine Retaxation zu vermeiden, hätten Sie den Arzt um Neuausstellung eines Rezepts über das Medizinprodukt bitten müssen.

     

    Dann nehmen Sie Kontakt zu unseren Retax-Experten auf. Allen Abonnenten von AH steht unser kostenloser Leserservice zur Verfügung! Sie erreichen unser Team per E-Mail: ah@iww.de oder per Fax: 02596 922-99.

    Quelle: ID 49701026