· Nachricht · Sie fragen ‒ AH antwortet
So vermeiden Sie Retaxationen: AH gibt Antworten auf Fragestellungen aus dem Apothekenalltag
| Sie haben Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung? Dann schreiben Sie uns ‒ allen Abonnenten von AH steht unser kostenloser Leserservice zur Verfügung! |
Sie haben eine Frage wie die folgende zum Austausch bei Nichtlieferfähigkeit?
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Frage: Statt des verordneten und momentan nicht lieferbaren Reimports von Movicol® junior haben wir das Originalprodukt von Norgine abgegeben. Wir haben an das Sonderkennzeichen 02567024, die Codierungsziffer 3 und auch eine handschriftliche Begründung gedacht und leider dennoch eine Retaxe erhalten. Wo liegt der Fehler?
Antwort: Sie haben bei der Abgabe gegen § 18 Abs. 3 Rahmenvertrag „Sonderfälle aufgrund besonderer Abgabekonstellationen“ verstoßen. Ein Austausch von Medizinprodukt und Arzneimittel gegeneinander ist nicht zulässig. Bei dem verordneten Reimport/Parallelimport von Movicol® junior handelt es sich um ein apothekenpflichtiges Arzneimittel, bei dem von Ihnen abgegebenen Movicol® junior von Norgine jedoch um ein Medizinprodukt. Um eine Retaxation zu vermeiden, hätten Sie den Arzt um Neuausstellung eines Rezepts über das Medizinprodukt bitten müssen. |
Dann nehmen Sie Kontakt zu unseren Retax-Experten auf. Allen Abonnenten von AH steht unser kostenloser Leserservice zur Verfügung! Sie erreichen unser Team per E-Mail: ah@iww.de oder per Fax: 02596 922-99.