23.09.2019 · Fachbeitrag · Sozialrecht
Retaxation wegen fehlendem Arztstempel ist rechtmäßig
| Der Vertragsarztstempel auf einer Arzneimittelverordnung ist zwingende Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Belieferung mit Arzneimitteln und damit für den Vergütungsanspruch einer Apotheke. Fehlt dieser, handelt es sich nicht um einen unbedeutenden formalen Fehler. Der Apotheker hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Zahlung des retaxierten Betrags (Sozialgericht [SG] Reutlingen, Urteil vom 13.02.2019, Az. S 1 KR 1134/18, Urteil unter dejure.org ). |
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