· Nachricht · Vergütung
Krankenhausapotheke: Ärztliche Verordnung mit Unterschrift notwendig
| Die Abgabe von Arzneimitteln durch die Krankenhausapotheke im Rahmen einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus durch ermächtigte Krankenhausärzte bedarf einer ärztlichen Verordnung. Der Träger des Krankenhauses erwirbt für die abgegebenen Arzneimittel einen Vergütungsanspruch gegen die Krankenkasse nur, wenn die Verordnung von der verschreibenden Person unterschrieben ist (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16.01.2018, Az. L 11 KR 3798/16). |
Quelle: ID 45387989