Hämorrhoidalleiden haben sich in den vergangenen Jahren zu einer Art Volkskrankheit entwickelt. Die Hemmschwelle, über diese Erkrankung zu sprechen, ist und bleibt hoch. So führt der erste Weg der Betroffenen dann meistens nicht zum Arzt, sondern direkt in die Apotheke. Dort wird von den pharmazeutischen Mitarbeitern neben einer fundierten fachlichen Beratung vor allem großes Fingerspitzengefühl erwartet. Eine diskrete Beratung ohne „Mithörer“ sollte in der Apotheke – gegebenenfalls in einem separaten ...
Immer wieder wird davon berichtet, dass gesetzliche Krankenkassen versuchen, die aus der Belieferung gefälschter oder manipulierter Rezepte resultierenden Arzneimittelkosten den betroffenen Apotheken in Form von ...
Frage: „Gibt es Vorgaben, wie Wochendosetten (zum Beispiel Medi7) am sinnvollsten zu reinigen sind? Laut neuer Heimversorgungs-Leitlinie sollten die Dosetten vor jeder Neubefüllung gereinigt werden.
Die Verschlechterung von Einkaufskonditionen hat auch Auswirkungen auf die Rentabilität und die Liquidität einer Apotheke. Bei nicht ausreichender Liquidität können selbst hochrentable Unternehmen den Gang zum Insolvenzverwalter nicht verhindern. Nach den Kürzungen der Rabatte (Einkaufskonditionen) durch pharmazeutische Großhandlungen (GH) bereits im letzten Jahr stehen nun die Skonti (Zahlungsbedingungen) für Apotheken zur Debatte. Die möglichen Folgen werden anhand einer Modellrechnung im ...
Seit dem 1. Juni 2014 müssen alle Apotheken die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) vollständig erfüllen. In der 2012 geänderten ApBetrO war für die Apotheken eine zweijährige Übergangsfrist zur Umsetzung ...
Seit dem 1. Januar 2015 gilt grundsätzlich ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Dabei müssen Arbeitgeber gewisse Aufzeichnungspflichten beachten, worauf der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) ...
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen aktualisiert. Änderungen ergeben sich insbesondere durch die Verlängerung der Frist für kurzfristige Beschäftigungen auf drei Monate bzw. 70 Arbeitstage. Zudem wurde die Umlage U2 des Arbeitgebers zum Ausgleich von Mutterschaftsleistungen ab dem 1. Januar 2015 auf 0,24 Prozent erhöht (Geringfügigkeits-Richtlinien, Stand 12.11.2014, Abruf-Nr. 143499 ).