· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Impfprämien und Impf-Benefits: Das gilt für die Lohnabrechnung
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Die Coronapandemie beschäftigt den Arbeitsalltag in den Apotheken weiterhin unentwegt. Viele Apotheker möchten, dass sich möglichst alle Beschäftigten impfen lassen. Zur zusätzlichen Impfmotivation werden teilweise hohe Geld- und Sachprämien sowie andere Vorteile gewährt. AH klärt, wie solche Sonderleistungen in der Lohnabrechnung zu behandeln sind. |
Interesse der Arbeitgeber an Impfung der Arbeitnehmer hoch
Apotheker haben regelmäßig ein hohes Interesse daran, dass sich ihre Arbeitnehmer impfen lassen. Einerseits wird dadurch der Arbeitnehmer selbst geschützt, andererseits wirkt sich der Impfschutz auch auf die anderen Arbeitnehmer positiv aus. Größere Arbeitsausfälle in der Apotheke infolge einer Coronainfektion lassen sich abwenden und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Schäden verringern.
Die Praxis zeigt jedoch, dass sich nicht alle Arbeitnehmer freiwillig impfen lassen möchten. Da es keine gesetzliche Impfpflicht gibt, kann auch der Apotheker die Mitarbeiter nicht zur Impfung verpflichten. Er kann aber Anreize schaffen und geimpften Mitarbeitern besondere Vorteile wie
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