23.01.2013 · Fachbeitrag · Aufbewahrungspflichten
Diese Unterlagen dürfen im Januar 2013 vernichtet werden
| Der Bundesrat hat es zwar nicht zugelassen, dass die steuerlichen Aufbewahrungsfristen verkürzt werden. Trotzdem läuft im Januar 2013 wieder die Frist für steuerrelevante Unterlagen aus, die sechs bis zehn Jahre aufbewahrt werden müssen. Welche Unterlagen Sie in den Schredder geben dürfen, verrät Ihnen unsere Übersicht „2013: Das darf jetzt in den Reißwolf“ auf ah.iww.de unter „Downloads/Arbeitshilfen/Steuern“. |
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