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  • 24.04.2014 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastungen

    Behinderungsbedingter Umbau: Verteilung hoher Kosten möglich

    | Wirken sich hohe Aufwendungen für den behinderungsbedingten Umbau des eigenen Hauses im Jahr ihrer Verausgabung zum ganz überwiegenden Teil steuerlich nicht aus, ist eine Billigkeitsregelung gemäß § 163 Abgabenordnung dahingehend angemessen, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen – in Anlehnung an § 82b Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und § 34 Abs. 1 Einkommensteuergesetz – auf fünf Jahre verteilen kann. Diese steuerzahlerfreundliche Ansicht hat jüngst das Finanzgericht Saarland vertreten (Urteil vom 6.8.2013, Az. 1 K 1308/12, Abruf-Nr. 140486 ). |