· Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastungen
Berücksichtigung der Sanierungskosten bei selbst genutztem Haus
| Aufwendungen für die Sanierung eines selbst genutzten Wohngebäudes können als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen sein. Nicht absetzbar sind indes die Kosten für übliche Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie die Beseitigung von Baumängeln (Bundesfinanzhof [BFH], Urteile vom 29.3.2012, Az: VI R 21/11, Abruf-Nr. 121804 ; Az: VI R 47/10, Abruf-Nr. 121805 ; Az: VI R 70/10, Abruf-Nr. 121806 ). |
Nach den BFH-Entscheidungen können Aufwendungen zum Beispiel zur Beseitigung folgender Beeinträchtigungen abzugsfähig sein:
- Konkrete Gesundheitsgefährdungen (etwa durch ein asbestgedecktes Dach)
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € / Monat