· Fachbeitrag · Steuergestaltung
Solarpaket I: Balkonkraftwerke sind ‒ auch aus steuerlicher Sicht ‒ lukrativer denn je
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Um Ökostrom zu produzieren und sich ein Stück weit unabhängiger von den Energiemärkten zu machen, installieren immer mehr Menschen ein Balkonkraftwerk. Da die Anschaffungskosten bereits durch den Nullsteuersatz erheblich gesunken sind und Balkonkraftwerke auch im Solarpaket I privilegiert wurden, ist ihre Lukrativität nochmals erheblich gestiegen. Grund genug, die steuerliche Beurteilung zu betrachten und das Geschäftsmodell unter Renditeaspekten zu beleuchten. |
Das leisten Balkonkraftwerke
Mit einem Balkonkraftwerk haben Sie die Möglichkeit, wie bei einer klassischen Photovoltaikanlage, Ihren eigenen Strom zu produzieren und zu verbrauchen. Die installierten Photovoltaikmodule erzeugen unter Sonneneinstrahlung Solarstrom, der ins eigene Stromnetz eingespeist wird. Der Vorteil gegenüber einer herkömmlichen Photovoltaikanlage besteht darin, dass Sie die Anlage selbst installieren können. Für die Inbetriebnahme sind nämlich keine besonderen Anschlüsse erforderlich, eine normale Steckdose genügt. Dafür darf der Wechselrichter eine maximale Leistung von 800 Watt haben ‒ die Leistung der installierten Photovoltaikmodule darf auch darüber liegen. Es handelt sich also um Mini-Photovoltaikanlagen, die regelmäßig aus einem oder zwei Photovoltaikmodulen und einem Wechselrichter bestehen.
Bisher lag die Grenze für Balkonkraftwerke bei 600 Watt. Diese ist durch das Solarpaket I auf 800 Watt angehoben worden. Außerdem muss das Balkonkraftwerk nicht zwingend an einem Balkon montiert werden. Eine Montage ist auch auf dem Dach des Hauses, der Garage oder eines Schuppens, an einer Gebäudewand und frei stehend im Garten möglich. Durch die einfache Installation (und Demontage) ergibt sich ein weiterer Vorteil: Balkonkraftwerke können bei einem Umzug mitgenommen werden. Sie eignen sich daher nicht nur für Eigentümer, sondern auch für Mieter.
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