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  • 28.08.2013 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastungen

    Gerichts- und Anwaltskosten einer Scheidung vollständig absetzbar?

    | In Deutschland wird rund jede dritte Ehe geschieden. Somit ist die Frage, ob die mit der Ehescheidung zusammenhängenden Gerichts- und Anwaltskosten insgesamt als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen sind, ­äußerst praxisrelevant. Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat sich aktuell dafür ausgesprochen (Urteil vom 19.2.2013, Az. 10 K 2392/12 E, Abruf-Nr. 131297 ). Allerdings ist bereits die Revision (Az. VI R 16/13) anhängig, sodass nun der Bundesfinanzhof (BFH) entscheiden muss. |