28.08.2013 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastungen
Gerichts- und Anwaltskosten einer Scheidung vollständig absetzbar?
| In Deutschland wird rund jede dritte Ehe geschieden. Somit ist die Frage, ob die mit der Ehescheidung zusammenhängenden Gerichts- und Anwaltskosten insgesamt als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen sind, äußerst praxisrelevant. Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat sich aktuell dafür ausgesprochen (Urteil vom 19.2.2013, Az. 10 K 2392/12 E, Abruf-Nr. 131297 ). Allerdings ist bereits die Revision (Az. VI R 16/13) anhängig, sodass nun der Bundesfinanzhof (BFH) entscheiden muss. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig