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  • · Nachricht · Außergewöhnliche Belastungen

    Keine außergewöhnliche Belastung: Aufwand für glutenfreie Diätverpflegung

    | Aufwendungen für eine glutenfreie Diätverpflegung sind nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig. Dies soll nach Ansicht des Finanzgerichts (FG) Köln selbst dann gelten, wenn diese Nahrungsmittel aufgrund ärztlicher Verordnung eingenommen werden ( FG Köln, Urteil vom 13.9.2018, Az. 15 K 1347/16, Rev. BFH Az. VI R 48/18, Abruf-Nr. 206964 ). |

     

    Das FG begründet seine Entscheidung mit dem gesetzlichen Abzugsverbot für Aufwendungen, die durch Diätverpflegung entstehen. Mit dieser Regelung bzw. mit der Entscheidung des FG wollen sich die Steuerpflichtigen im Streitfall aber nicht zufriedengeben und haben Revision eingelegt.

    Quelle: ID 45876928