23.10.2015 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastungen
Unterhaltsleistungen: Keine Kürzung der anrechenbaren Einkünfte um Sozialversicherungsbeiträge
| Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich jüngst zur Ermittlung der als außergewöhnliche Belastungen abziehbaren Unterhaltsleistungen geäußert. Danach sind die anrechenbaren Einkünfte der unterhaltenen Person ab dem Veranlagungszeitraum 2010 nicht (mehr) um die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie um die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Leistungen zu mindern, die über das sozialhilferechtliche Niveau der Krankenversorgung hinausgehen (BFH, Urteil vom 18.6.2015, Az. VI R 45/13, Abruf-Nr. 179260 ). |
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