· Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Eigenbelege: So retten Apotheker den Betriebsausgabenabzug
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Betriebsausgaben mindern den Gewinn der Apotheke und damit auch die effektive Steuerbelastung ‒ allerdings erfordern sie einen Nachweis. Fehlt dieser, kann als Rettungsanker zu einem Eigenbeleg gegriffen werden. Doch was ist dabei in der Praxis zu beachten und was gilt für den Vorsteuerabzug? AH zeigt, wie Apotheker mit Eigenbelegen Steuern sparen können. |
Keine Buchung ohne Beleg
Für die Buchführung gilt ein unumstößlicher Grundsatz: Keine Buchung ohne Beleg. Zudem sind die Betriebsausgaben durch Belege nachzuweisen. Das geschieht in der Praxis klassischerweise durch eine Rechnung oder einen Kassenbon. Doch es kann passieren, dass der Apotheker eine Ausgabe getätigt hat und ihm dafür der erforderliche Beleg fehlt, z. B. weil
- der Apotheker/Mitarbeiter vergessen hat, einen Beleg mitzunehmen,
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