Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Betriebsprüfung

    Richtsatzsammlung 2014: Standard-Instrument der Betriebsprüfer

    von Constanze Elter, Steuern - leicht gemacht!, Nürnberg, www.constanze-elter.de

    | Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Richtsätze für das Jahr 2014 bekannt gegeben (Abruf-Nr. 145029 ). Unter anderem geraten Apotheken immer wieder in den Fokus der Betriebsprüfung. Weil die Prüfer der Finanzbehörden sich nicht in jeder Branche gleichermaßen gut auskennen, ziehen sie diese Richtsatzsammlung als Hilfsmittel heran. Hier sind etliche Kennziffern zusammengefasst, mit denen der betroffene Betrieb einem Branchenvergleich unterzogen werden kann: vom Roh- über den Halbrein- bis hin zum Reingewinn. Kommt es zu Abweichungen, werden die Prüfer hellhörig. |

    Richtsatz als Branchenvergleich

    Die Richtsätze sind ein Anhaltspunkt für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne zu vergleichen. Die Werte stammen aus den Ergebnissen von Betriebsprüfungen, gelten aber nicht für Großbetriebe. Als Großbetrieb gilt eine Apotheke dann, wenn ein Umsatz von 7,3 Mio. Euro (ab 2016: 8 Mio. Euro) oder ein Gewinn von 280.000 Euro (ab 2016: 310.000 Euro) pro Jahr vorliegt. Die Finanzverwaltung überprüft die Richtsätze zwar jährlich, allerdings haben sich auch in diesem Jahr keine Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben.

     

    Richtsätze des BMF für Apotheken 2014

    Die Richtsätze werden in Prozentsätzen angegeben - also beispielsweise in Prozent vom wirtschaftlichen Umsatz für den Roh- und den Reingewinn. Sie bestehen aus einem oberen und einem unteren Rahmensatz sowie einem Mittelsatz (letztgenannter ist in der Tabelle fett gedruckt).