· Fachbeitrag · Betriebsprüfung
Richtsatzsammlung: Schätzinstrument mit Ablaufdatum
von Constanze Elter, Die Steuerjournalistin, Nürnberg, www.constanze-elter.de
| Die Außenprüfer der Finanzämter sind in vielen Branchen und vielen Unternehmen unterwegs. Um Umsatz und Gewinn zu verproben sowie ggf. zu schätzen, steht der Finanzverwaltung ein Hilfsmittel zur Verfügung: die Richtsatzsammlung. Hier sind etliche Kennziffern zusammengefasst, mit denen der betroffene Betrieb einem Branchenvergleich unterzogen werden kann ‒ vom Roh- über den Halbrein- bis hin zum Reingewinn. Die Richtsätze sind ein Anhaltspunkt für die Finanzverwaltung, auch Umsätze und Gewinne von Apotheken zu vergleichen. |
Richtsätze des BMF für (fast) alle Apotheken
Die aktuellen Werte für die Richtsatzsammlung hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) vor Kurzem veröffentlicht. Die Werte stammen aus den Ergebnissen von Betriebsprüfungen, gelten allerdings nicht für Großbetriebe. Als Großbetrieb gilt eine Apotheke, wenn ein Umsatz von mehr als 8 Mio. Euro oder ein Gewinn von mehr als 310.000 Euro pro Jahr vorliegt.
Die Richtsätze werden in Prozentsätzen angegeben ‒ also beispielsweise in Prozent vom wirtschaftlichen Umsatz für den Roh- und den Reingewinn. Sie bestehen aus einem oberen und einem unteren Rahmensatz sowie einem Mittelsatz (Letztgenannter ist in der Tabelle jeweils fett gedruckt). Die Finanzverwaltung überprüft die Richtsätze zwar jährlich, allerdings haben sich in diesem Jahr keine Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben.
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