· Fachbeitrag · Betriebsprüfung, Teil 2
Internes Kontrollsystem (IKS) in der Apotheke: auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht sinnvoll
von StB Elmar Lipp, Dr. Schmidt und Partner, Koblenz/Dresden/München/Oberhausen
| Das in den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) geforderte interne Kontrollsystem (IKS) soll die Einhaltung und Überprüfung der in der Verfahrensdokumentation beschriebenen Prozesse sicherstellen. Die Einführung des IKS ist aber auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht sinnvoll: Fehler- und/oder manipulationsanfällige Arbeitsbereiche werden regelmäßig kontrolliert und es entsteht ein höheres Verantwortungsbewusstsein bei den Mitarbeitern. |
Definition des IKS
Gemäß den Randziffern 100 bis 102 des GoBD-Schreibens vom 14.11.2014 (Az. IV A 4 - S 0316/13/10003, Abruf-Nr. 143316) ist unter einem IKS Folgendes zu verstehen: „Für die Einhaltung der Ordnungsvorschriften des § 146 Abgabenordnung (AO) hat der Steuerpflichtige Kontrollen einzurichten, auszuüben und zu protokollieren. Hierzu gehören beispielsweise:
- Zugangs- und Zugriffsberechtigungskontrollen auf Basis entsprechender Zugangs- und Zugriffsberechtigungskonzepte (z. B. spezifische Zugangs- und Zugriffsberechtigungen)
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