22.07.2016 · Fachbeitrag · Bilanzierung
Abzinsung unverzinslicher Darlehen: Vereinbarung von Zinsen nach dem Bilanzstichtag ist unbeachtlich
| Ein zwar kurzfristig kündbares, aber auf eine längere Laufzeit angelegtes, unverzinsliches Darlehen ist abzuzinsen, wenn die Restlaufzeit zum Bilanzstichtag weder bestimmt noch auch nur annähernd bestimmbar ist. Zudem begründet eine vor dem Bilanzstichtag getroffene Verzinsungsvereinbarung keine Ausnahme von dem Abzinsungsgebot, wenn die Verzinslichkeit des Darlehens erst nach dem Bilanzstichtag einsetzt (Finanzgericht [FG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.2.2016, Az. 11 K 12058/13, Abruf-Nr. 186585 ). |
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