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  • 24.06.2015 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Aufwendungen für die Betreuung eines Haustieres sind begünstigt

    | Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf (Urteil vom 4.2.2015, Az. 15 K 1779/14 E, Abruf-Nr. 143868 ) hat Tierbetreuungskosten als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt. Gegen die Entscheidung ist die Revision anhängig (Az. beim Bundesfinanzhof: VI R 13/15). |