24.06.2014 · Fachbeitrag · Einkommensteuer
Handwerkerleistungen: Einzug durch Inkassobüros ist begünstigt
| Der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Einkommensteuergesetz steht der Einzug von Forderungen der Handwerksbetriebe durch Inkassobüros oder Factoring-Unternehmen nicht entgegen. Das haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder beschlossen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig