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  • 21.03.2018 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Handwerkerleistungen: keine Steuerermäßigung bei Neubaumaßnahmen

    | Für Handwerkerleistungen gibt es nur dann eine Steuerermäßigung (20 Prozent der Lohnkosten, maximal 1.200 Euro), wenn sie im räumlichen Bereich eines vorhandenen Haushalts erbracht werden. Damit sind keine Leistungen begünstigt, die die Errichtung eines Neubaus betreffen (z. B. erstmalige Anbringung eines Außenputzes an einen Neubau, erstmalige Pflasterung einer Einfahrt). Das entschied das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg (Urteil vom 07.11.2017, Az. 6 K 6199/16, Abruf-Nr. 199205 ). |