21.03.2018 · Fachbeitrag · Einkommensteuer
Handwerkerleistungen: keine Steuerermäßigung bei Neubaumaßnahmen
| Für Handwerkerleistungen gibt es nur dann eine Steuerermäßigung (20 Prozent der Lohnkosten, maximal 1.200 Euro), wenn sie im räumlichen Bereich eines vorhandenen Haushalts erbracht werden. Damit sind keine Leistungen begünstigt, die die Errichtung eines Neubaus betreffen (z. B. erstmalige Anbringung eines Außenputzes an einen Neubau, erstmalige Pflasterung einer Einfahrt). Das entschied das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg (Urteil vom 07.11.2017, Az. 6 K 6199/16, Abruf-Nr. 199205 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig