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  • 23.01.2019 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Handwerkerleistungen: keine Steuerermäßigung bei Versicherungserstattung

    | Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen erhalten Steuerpflichtige eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen (nur Lohnkosten), höchstens jedoch 1.200 Euro im Jahr. Handwerkerleistungen, die von einer Versicherung erstattet wurden, stellen für den Steuerpflichtigen jedoch keine wirtschaftliche Belastung dar und führen somit grundsätzlich zu keiner Steuerermäßigung. Diese Entscheidung des Finanzgerichts Münster hat der Bundesfinanzhof in einem bisher nicht veröffentlichten Beschluss bestätigt (Beschluss vom 09.02.2017, Az. VI B 53/16). |