· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Kalte Progression: Was bringt die jährliche Gehaltserhöhung?
von Steuerberater Dipl.-Bw. (FH) Thorsten Normann, Olsberg
| Gerade zu Jahresbeginn stehen in vielen Apotheken Lohn- und Gehaltserhöhungen an. In diesem Zusammenhang hört man häufig die Aussage, dass von der Gehaltserhöhung „unterm Strich“ nichts übrig bleiben würde. Das Problem, dass trotz Lohnerhöhung letztlich weniger Realeinkommen zur Verfügung steht, wird häufig als „kalte Progression“ bezeichnet. Ein Beispiel zur Wirkungsweise regt zum Nachdenken an, ob nicht steuerfreie und begünstigte Gehaltsextras die Mitarbeiter dauerhaft mehr erfreuen. |
Begriff „kalte Progression“
Der Begriff „kalte Progression“ beschreibt die Situation, dass die nominelle Einkommenserhöhung nur die Inflation ausgleicht und es trotz der unveränderten Leistungsfähigkeit aufgrund der Anwendung des progressiven Steuertarifs auf das nominale Einkommen zu einem sinkenden Realeinkommen kommt. Sozialpolitisch wird das Problem noch dadurch verschärft, dass die kalte Progression gerade die kleinen und mittleren Einkommen trifft. Ursache hierfür ist, dass der Grenzsteuersatz für Spitzenverdiener (Einkommen > 52.882 Euro) mit 42 Prozent konstant bleibt und nicht wie im Bereich der kleinen und mittleren Einkommen ansteigt.
Rechenbeispiel zur kalten Progression
Eine ledige, kinderlose, kirchensteuerpflichtige PTA hat im Kalenderjahr 2013 ein Jahreseinkommen von 25.000 Euro bezogen. Zu Beginn des Kalenderjahrs 2014 erhält sie eine Gehaltserhöhung von zwei Prozent. Bei einer Inflationsrate von zwei Prozent und bei Anwendung der 2013er Grundtabelle würde sich die kalte Progression wie folgt auswirken:
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Jahr | 2013 | 2014 |
Jahreseinkommen | 25.000,00 Euro | 25.500,00 Euro |
- Einkommensteuer | - 4.082,00 Euro | - 4.228,00 Euro |
- Solidaritätszuschlag | - 224,51 Euro | - 232,54 Euro |
- Kirchensteuer (9 Prozent) | - 367,38 Euro | - 380,52 Euro |
= Nominaleinkommen nach Steuern | 20.326,11 Euro | 20.658,94 Euro |
- zwei Prozent Inflationsrate in 2014 | 0 | -413,18 Euro |
= Realeinkommen nach Steuern | 20.326,11 Euro | 20.245,76 Euro |
Im Ergebnis hat die Steuerpflichtige 2014 trotz Gehaltserhöhung rund 80 Euro weniger zur Verfügung. Im Umkehrschluss kommt es zu einer realen Steuererhöhung von 80 Euro. Gerade in solchen Fällen lohnt es, sich Gedanken über alternative Entlohnungsformen zu machen. Lesen Sie dazu den Beitrag „Mitarbeitermotivation mit Verstand und Einfühlungsvermögen“ in AH 04/2013, Seite 3.