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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Machen Sie die Krankenversicherungsbeiträge für Ihre Kinder steuerlich geltend

    | Als Eltern können Sie auch die Beiträge Ihrer Kinder zu einer Krankenversicherung (bezogen auf die Basisversorgung) als Sonderausgaben geltend machen, die Sie im Rahmen der Unterhaltsverpflichtung übernommen haben. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie die Versicherungsbeiträge tatsächlich bezahlt haben. Entscheidend sind die Unterhaltspflicht und der Anspruch auf Kindergeld oder den Freibetrag nach § 32 Abs. 6 Einkommensteuergesetz (EStG) (Oberfinanzdirektion [OFD] Magdeburg, Verwaltungsanweisung vom 3.11.2011, Az: S 2221 - 118 - St 224 , Abruf-Nr. 113712 ). |

     

    Sonderausgabenabzug für Basisversorgung

    Zur Erinnerung: Seit dem Jahr 2010 werden Ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung steuerlich besser berücksichtigt - allerdings nur bis zur Höhe des Basistarifs. Unter Basisversorgung versteht man eine Absicherung der Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Krankengeldversicherung. Werden im Krankenversicherungstarif auch über die Basisabsicherung hinausgehende Leistungen versichert - wie zum Beispiel die Chefarztbehandlung, Einbettzimmer oder eine zusätzliche Absicherung des Zahnersatzes -, ist nur der prozentuale Anteil, der auf die Basisabsicherung entfällt, als Sonderausgaben abziehbar.

     

    MERKE | Ihre private Krankenversicherung teilt Ihnen regelmäßig die steuerlich absetzbaren Beitragsanteile zu Beginn eines Kalenderjahres mit.