Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 23.01.2014 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Schornsteinfegerrechnungen: Bei Barzahlung keine Steuerermäßigung

    | Es bleibt dabei: Eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kommt bei Barzahlung nicht in Betracht – und zwar auch dann nicht, wenn die Rechnung eines Schornsteinfegers bar bezahlt wird (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 30.7.2013, Az. VI B 31/13, Abruf-Nr. 133159 ). |