· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Teure Fehler bei der Beurteilung der Leistungen einer Praxisausfallversicherung vermeiden
von Dipl.-Finanzw. Marvin Gummels, Hage, steuer-webinar.de
| Egal ob das Coronavirus die Schließung der Apotheke verursacht hat oder ein privater Unfall den Inhaber für längere Zeit aus dem Verkehr zieht ‒ die betrieblichen Kosten der Apotheke für z. B. Personal oder Miete laufen weiter. Mangels Einnahmen können diese Kosten die berufliche Existenz bedrohen. Davor schützt eine Praxisausfallversicherung. Doch wie sind die Versicherungsleistungen und die zuvor entrichteten Versicherungsprämien steuerlich einzuordnen? AH erklärt, warum diese Frage nicht trivial ist und wie sich regelmäßig eine Besteuerung der Versicherungsleistung umgehen lässt. |
Einordnung der Prämie nach dem versicherten Risiko
Eine Praxisausfallversicherung richtet sich vorwiegend an niedergelassene (Zahn-)Ärzte, Therapeuten und verkammerte Berufe wie Apotheker. Sie springt bei vorübergehender Betriebsunterbrechung infolge von Unfall, Krankheit oder behördlich angeordneter Quarantäne ein und erstattet die fortlaufend betrieblich veranlassten Kosten.
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Apotheker A hat eine Praxisausfallversicherung abgeschlossen und zahlt hierfür jährlich 800 Euro. Versichert sind Ausfälle durch Krankheit und Unfall. Auf die Versicherung von behördlichen Schließungen wurde verzichtet. A erleidet im Jahr 2020 einen Bandscheibenvorfall und muss seine Apotheke vorübergehend für vier Monate schließen. Der Versicherungsfall tritt ein und die Versicherung leistet Ersatz im Gesamtwert von 40.000 Euro für
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